Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 26.03.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 5.029.100 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 4.984.600 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 44.500 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 4.965.500 EUR |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 4.945.600 EUR |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 19.900 EUR |
| b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 95.500 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 95.500 EUR |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 495.000 EUR. |
Die Amtsumlage wird auf 22,45 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) i.V.m. § 174 Kommunal-verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) sind die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb eines Teilergebnis- und Teilfinanz-haushalts grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind die Aufwendungen für Abschreibungen sowie Personalaufwendungen und -auszahlungen, die jeweils untereinander im Ergebnis- und Finanzhaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 0 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember desHaushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 204.400 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 655.100 EUR. |
Lübz, 08.04.2024
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 des Amtes Eldenburg Lübz ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.04.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.
Lübz, 08.04.2024