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Ausgabe 5/2025
Gemeinde Granzin
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Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung vom 15.04.2025

Öffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 05/2025/004 – Vertrag über eine Zuwendung nach § 6 EEG 2023 – eno energy GmbH (Neuanlagen WEA1-3)

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der eno Energy GmbH über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Ertrag der von der eno Energy GmbH betriebenen Windkraftanlagen im Windpark Granzin nach § 6 Abs.1, Nr. 1 EEG 2023. Gleichzeitig wird der Beschluss 05/2021/031 vom 02.12.2021 aufgehoben.

Beschluss-Nr. 05/2025/005 – Überplanmäßige Ausgabe für Notstromversorgung für bauseitig vorhandene Netzersatzanlage DGH Granzin

Die Gemeindevertretung beschließt die Freigabe der entstandenen überplanmäßigen Ausgaben im PSK 05/57302.5231 in Höhe von 500,- EUR und die Deckung aus den Mehreinnahmen bei dem Produktsachkonto 05/61100.4013.

Beschluss-Nr. 05/2025/006 – Hebesatzsatzung

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab 01.01.2025 (Hebesatzsatzung der Gemeinde Granzin).

Beschluss-Nr. 05/2025/007 – Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Granzin für das Haushaltsjahr 2021

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Granzin zum 31. Dezember 2021 in der vorliegenden Fassung gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V fest. Die Bilanzsumme beträgt 2.805.816,31 EUR. Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt 36.712,61 EUR. Das Jahresergebnis 2021 beträgt 66.878,72 EUR. Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss aus von 110.256,63 EUR.

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

Beschluss-Nr. 05/2025/008 – Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Granzin für das Haushaltsjahr 2021

Die Gemeindevertretung entlastet die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.

Beschluss-Nr. 05/2025/009 – Instandsetzungsmaßnahme Wohnblock, Am Neubau 7, 19386 Greven

Die Gemeindevertretung genehmigt entsprechend Verwaltervertrag die Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahme für den Austausch der beanstandeten vier Öltanks des Wohnblocks „Am Neubau 7“ durch den Wohnungsverwalter. Der Wohnungsverwalter wird aufgefordert, alle weiteren in den Protokollen aufgeführten Mängel von der zu beauftragenden Fachfirma mit abstellen zu lassen.

Nichtöffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 05/2025/001/1 – Kaufantrag über eine Teilfläche eines Gemeindegrundstückes