Titel Logo
Turmblick
Ausgabe 6/2023
Stadt Lübz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses vom 02.05.2023

Nichtöffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2023/008 - Spendenannahme

Der Hauptausschuss beschließt, Spenden, Sponsorengelder bzw. Schenkungen für die Stadt anzunehmen. Die Namen der Spender, die Spendensumme und der -zweck können im Amt Eldenburg Lübz, Zi. 2-07 Neubau (Homepage) eingesehen werden.

Beschlüsse der Sitzung der Stadtvertretung Lübz vom 10.05.2023

Öffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2023/009 - Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 "PVA Broock Nord"

1.

Dem Antrag der ENTEGRO Energy GmbH, 15834 Rangsdorf, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung Lübz zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „PVA Broock Nord“. Ziel der Planung ist die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen (Solarstrahlung).

Der räumliche Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Broock Nord“ liegt auf einer Ackerfläche der Gemarkung Broock, Flur 6, Flurstück 90, südöstlich zwischen den Ortsteilen Bobzin und Broock.

Die Teilgeltungsbereiche umfassen insgesamt etwa 18 Hektar Ackerfläche. Die Abgrenzungen sind in der Anlage dargestellt. Sie orientieren sich an den Flurstücksgrenzen.

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss-Nr. 01/2023/010 - Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "PVA Broock Süd"

1.

Dem Antrag der ENTEGRO Energy GmbH, 15834 Rangsdorf, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung Lübz zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „PVA Broock Süd“. Ziel der Planung ist die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen (Solarstrahlung).

Der räumliche Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Broock Süd“ liegt auf einer Ackerfläche der Gemarkung Broock, Flur 6, Flurstücke 315, 316 und 317 - teilweise - südlich zwischen dem Ortsteil Broock und der Ziegelei Benzin.

Die Teilgeltungsbereiche umfassen insgesamt etwa 40,3 Hektar Ackerfläche. Die Abgrenzungen sind in der Anlage dargestellt. Sie orientieren sich an den Flurstücksgrenzen.

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss-Nr. 01/2023/011 - Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Regionalen Schule Lübz in Trägerschaft der Stadt Lübz

Die Stadtvertretung Lübz beschließt die als Entwurf vorliegende Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Regionalen Schule Lübz in Trägerschaft der Stadt Lübz.

Nichtöffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2023/013

-

Bestätigung der Eilentscheidung über die Lieferung eines Kommunaltraktors mit Zusatzgeräten für den Winterdienst und die Straßenbegleitgrünpflege