Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Kuppentin“ |
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gallin-Kuppentin hat in der Sitzung am 25.08.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Kuppentin“ beschlossen und der Vorentwurf wurde in der Sitzung vom 02.05.2023 zur erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Plan im Maßstab 1:2.500 dargestellt und beläuft sich auf eine Gesamtfläche von etwa 118,5 ha. Er umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 109 - 114, 117 - 123, 125 - 129, 132, 142, 159 - 164, 169 - 174, 179, 182, 183, 185, 187 - 190, 194 - 203 und 224 der Flur 1, Gemarkung Kuppentin sowie ganz oder teilweise die Flurstücke 35, 41/2, 42/2, 43, 44, 45, 47/1 und 47/2 der Flur 2, Gemarkung Daschow.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Kuppentin“, Stand Oktober 2022, mit der Begründung in der Zeit vom
12.06.2023 bis zum 19.07.2023
im Amt Eldenburg Lübz, Am Markt 22 in 19386 Lübz während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Internet unter https://www.amt-eldenburg-luebz.de/verzeichnis/objekt.php?mandat=204873 eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Kuppentin“ vorgebracht werden. Diese werden in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Kuppentin“ - Ausgrenzung
Gallin-Kuppentin, den 12.05.2023