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Ausgabe 6/2023
Gemeinde Ruhner Berge
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Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung vom 25.04.2023

Öffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 24/2022/012-01 - Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruhner Berge für den Bereich „Solarpark Drenkow“

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Für ein Gebiet südöstlich von Suckow, südwestlich von Drenkow, nordöstlich von Krumbeck, östlich der Landesstraße L 111 bzw. der Bundesstraße B 321 sowie beidseitig der Autobahn A 24 - Solarpark Drenkow - wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruhner Berge für den geänderten Geltungsbereich aufgestellt. Planungsziel ist die Errichtung eines Solarparks - zusammen mit der Stadt Putlitz - auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dadurch soll in der Gemeinde und in der Stadt Putlitz - als überregionales Projekt - die Erzeugung und Nutzung von regenerativen Energien planerisch ermöglicht werden.

  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Beschluss-Nr. 24/2022/013-01 - Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarpark Drenkow“ der Gemeinde Ruhner Berge

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Für ein Gebiet südöstlich von Suckow, südwestlich von Drenkow, nordöstlich von Krumbeck, östlich der Landesstraße L 111 bzw. der Bundesstraße B 321 sowie beidseitig der Autobahn A 24 - Solarpark Drenkow - wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Ruhner Berge für den geänderten Geltungsbereich aufgestellt. Planungsziel ist die Errichtung eines Solarparks - zusammen mit der Stadt Putlitz - auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dadurch soll in der Gemeinde und in der Stadt Putlitz - als überregionales Projekt - die Erzeugung und Nutzung von regenerativen Energien planerisch ermöglicht werden.

  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Beschluss-Nr. 24/2022/041-01 - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruhner Berge nach § 8 Abs. 3 BauGB; Beschluss über den Vorentwurf, die öffentliche Auslegung und die frühzeitige Beteiligung

  1. Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet südöstlich von Suckow, südwestlich von Drenkow, nordöstlich von Krumbeck, östlich der Landesstraße L 111 bzw. der Bundesstraße B 321 sowie beidseitig der Autobahn A 24 - Solarpark Drenkow - der Gemeinde Ruhner Berge wird in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung.

Beschluss-Nr. 24/2022/042-01 - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Drenkow“ der Gemeinde Ruhner Berge; Beschluss über den Vorentwurf, die öffentliche frühzeitige Auslegung und die frühzeitige Beteiligung

  1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 für ein Gebiet südöstlich von Suckow, südwestlich von Drenkow, nordöstlich von Krumbeck, östlich der Landesstraße L 111 bzw. der Bundesstraße B 321 sowie beidseitig der Autobahn A 24 - Solarpark Drenkow - der Gemeinde Ruhner Berge wird in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung.

Beschluss-Nr. 24/2023/019 - Vorschlagsliste Schöffenwahl

Hiermit bestätigt die Gemeindevertretung die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Amtszeit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Beschluss-Nr. 24/2023/020 - Vertretung im kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG AG

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin, Frau Astrid Becker, mit der Vertretung der Gemeinde Ruhner Berge in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG AG in der laufenden Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist und eine Vertretung durch den bevollmächtigten Leiter des Amtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung des Amtes Eldenburg Lübz, Herrn Fred-Jan Salomon, nicht erfolgen kann.

Beschluss-Nr. 24/2023/021 - Annahme von Spenden

Die Gemeindevertretung beschließt, Spenden, Sponsorengelder bzw. Schenkungen für die Gemeinde anzunehmen. Die Namen der Spender, die Spendensummen und der -zweck können im Amt Eldenburg Lübz, Zi. 2-07 Neubau eingesehen werden.

Beschluss-Nr. 24/2023/023 - Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) zum 01.01.2024 in der Gemeinde Ruhner Berge

Die Gemeindevertretung beschließt für die Gemeinde Ruhner Berge die Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2024.

Nichtöffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 24/2022/021-02

-

Änderung zur 1. Änderung Pachtvertrag - Solarpark Poltnitz II

Beschluss-Nr. 24/2023/018

-

Stundung der Miete

Beschluss-Nr. 24/2023/022

-

Erhöhung und Vereinheitlichung der Höhe des Pachtzinses für Landpachtverträge

Beschluss-Nr. 24/2023/024

-

Lieferung und Montage einer Einbauküche für das Dorfgemeinschaftshaus in Suckow, Schulweg 3