Sofern sich das Verfahrensgebiet oder die Beteiligungsfähigkeit bei der Veröffentlichung von Bekanntmachungen oder sonstiger Informationen auf mehrere Gemeinden oder Teile von Gemeinden bezieht, erscheinen diese unter der Rubrik des Amtes Eldenburg Lübz. Damit wird die mehrfache Darstellung gleichen Inhaltes bei einzelnen Gemeinden vermieden. Der Rechtszweck der öffentlichen Bekanntmachung ist gewährleistet.