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Ausgabe 6/2024
Stadt Lübz
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Beschlüsse der Sitzung der Stadtvertretung Lübz vom 08.05.2024

Öffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2024/012 - "Regional-Entwicklungs-Kooperative" (REK)

Die Stadtvertretung beschließt die finanzielle Unterstützung laut Haushaltsplan für die „Regional-Entwicklungs-Kooperative“ (REK). Eine ergänzende Unterstützung durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin wird in diesem Zusammenhang vorausgesetzt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich aktiv um eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit zu kümmern. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und der Stadtvertretung sowie der Bürgermeisterin als lenkendes Gremium zu vereinbaren.

Beschluss-Nr. 01/2024/013 - 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübz

Die Stadtvertretung beschließt die im Entwurf beiliegende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübz vom 30.09.2014.

Beschluss-Nr. 01/2024/014 - Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr Lübz

Die Stadtvertretung beschließt, auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung für die ehrenamtlich Tätigen in den Freiwilligen Feuerwehren M-V vom 01.01.2024 rückwirkend zum 01.01.2024 folgende monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen:

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Gemeindewehrführer/in (250,00 € + 20,00 € OFW Gischow + 20,00 € OFW Lübz)

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stellv. Gemeindewehrführer/in (125,00 € + 10,00 € OFW Gischow + 10,00 € OFW Lübz)

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Ortswehrführer/in Lübz

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stellv. Ortswehrführer/in Lübz

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Ortswehrführer/in Gischow

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stellv. Ortswehrführer/in Gischow

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Jugendfeuerwehrwart/in

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stellv. Jugendfeuerwehrwart/in

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Zugführer (2 x 80,00 €)

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Gruppenführer (6 x 50,00 € )

Beschluss-Nr. 01/2024/018 - Aufhebung Beschluss 01/2023/030

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses 01/2023/030 - Eigenbetrieb Abwasser Stadt Lübz - Jahresabschluss 2022 vom 13.09.2023.

Beschluss-Nr. 01/2024/019 - Eigenbetrieb Abwasser Stadt Lübz - Jahresabschluss 2022

Die Stadtvertretung beschließt Folgendes:

1.

Der Feststellung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2022 wird zugestimmt.

2.

Der Jahresverlust des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 130.812,70 € ist in voller Höhe der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.

3.

Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4.

Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Beschluss-Nr. 01/2024/021-01 - Bebauungsplan Nr. 30 "Wohngebiet an der Kreiener Straße" der Stadt Lübz (Änderung)

Die Stadtvertretung beschließt:

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (Anlagen 1-01 und 2) beschlossen.

2.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

Nichtöffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2024/009 - Grundstücksveräußerung (abgelehnt)