Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.12.2023 ( (GVOBl.
M-V S. 934, 939) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 08.05.2024 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen:
Die Hauptsatzung der Stadt Lübz vom 30.09.2014 wird wie folgt geändert:
| 1. | § 7 Absatz 1 erhält folgende Fassung: |
(1) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
| Finanzausschuss |
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| Ausschussmitglieder: | 4 Stadtvertreter |
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| 3 sachkundige Einwohner |
| Aufgabengebiet: | Finanz- und Haushaltswesen,Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben |
| Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Wirtschaft und Verkehr | |
| Ausschussmitglieder: | 6 Stadtvertreter |
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| 3 sachkundige Einwohner |
| Aufgabengebiet: | Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen, Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung |
| Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Umwelt, Soziales und allgemeine Ordnung | |
| Ausschussmitglieder: | 6 Stadtvertreter |
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| 3 sachkundige Einwohner |
| Aufgabengebiet: | Schul- und Kitaeinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Fremdenverkehr, Ordnung und Sicherheit, Umwelt- und Naturschutz,Feuerwehr, abwehrenden Brandschutz, Kinderbetreuung, Jugendförderung und Sozialwesen, Altenbetreuung, Eingeschränkten- und Seniorenförderung“ |
| 2. | Im § 11 wird Abs. 13 neu angeführt: |
(13) Anderen als den unmittelbar in der Vertretung ehrenamtlich in der Stadt Lübz einschl. Ortsteile tätigen Bürgerinnen und Bürgern kann eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung bis zu 100 € gewährt werden. Dazu bedarf es einer Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.“
Die Satzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft.
Lübz, den 27. Mai 2024