In den Hauptsatzungen von Städten und Gemeinden wird festgelegt, wie Satzungen und sonstige Mitteilungen bekannt gemacht werden müssen. In den Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz ist beschlossen worden, dass Satzungen und sonstige Mitteilungen, deren öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschriften vorgegeben ist, soweit es sich nicht um Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, im Internet über die Homepage des Amtes Eldenburg Lübz, unter der Internetadresse www.amt-eldenburg-luebz.de, Menüpunkt: Verwaltung – Satzungen nach Gemeinden, öffentlich bekannt gemacht werden. Der Tag der Veröffentlichung auf der Homepage ist der Tag der Bekanntgabe. Die Informationen und Bekanntmachungen im Amtsblatt „Turmblick“ erheben daher grundsätzlich keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Alle Informationen stehen neben der Homepage selbstverständlich zu den Öffnungszeiten auch in den Fachämtern bei einem persönlichen Besuch zur Verfügung. Der abgebildete QR-Code führt zur o.g. Internetadresse.