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Ausgabe 7/2023
Amt Eldenburg Lübz
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Stellenausschreibung

In der Gemeinde Gehlsbach ist zum 01.12.2023 die Stelle

eines Gemeindearbeiters/einer Gemeindearbeiterin

unbefristet zu besetzen.

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD-VKA in Entgeltgruppe 3.

Der Aufgabenbereich umfasst die Erfüllung kommunaler Aufgaben, die im Gemeindegebiet im Rahmen der Instandhaltung und Pflege der gemeindlichen Anlagen (Grundstücke und Gebäude) zu erledigen sind.

Es erwartet Sie ein vielseitiger Arbeitsplatz, der sich über das ganze Aufgabengebiet eines Gemeindearbeiters erstreckt. Hierzu zählen unter anderem Winterdienst, Pflege der Grün-, Spiel- und Sportanlagen, Abfallentsorgung, Straßenunterhaltung und -reinigung, Baumpflege und Heckenschnitt sowie Instand- und Werterhaltung von Gebäuden. Weitere Aufgaben sind u.a. die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung gemeindlicher Veranstaltungen sowie die Unterhaltung der Kommunaltechnik.

Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.

Sie erfüllen die folgenden Anforderungen:
  • abgeschlossene Berufsausbildung vorzugsweise in einem handwerklichen, landschaftspflegerischen oder baufachlichen Beruf;

  • technisches Verständnis und handwerkliches Geschick;

  • sichere Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit verschiedenster Kommunaltechnik;

  • Führerschein Klasse C1E;

  • Befähigung Motorkettensäge.

Sie zeichnen sich aus durch:
  • selbstständige, gewissenhafte und korrekte Arbeitsweise;

  • ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit;

  • Teamfähigkeit und Belastbarkeit;

  • Bereitschaft, sich auf wechselnde Tätigkeiten einzustellen;

  • freundlichen und kundenorientierten Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Wir erwarten:
  • Bereitschaft, auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten Tätigkeiten zu übernehmen im Rahmen von Winterdienst und Veranstaltungen;

  • Wohnsitznahme im Gemeindegebiet bzw. in der näheren Umgebung;

  • verantwortliches Handeln in Abstimmung mit der Bürgermeisterin unter Beachtung deren Weisungsbefugnis;

  • Wünschenswert ist der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde und die Teilnahme am Einsatzbetrieb.

Sie können von uns erwarten:
  • leistungsgerechte Vergütung nach TVöD-VKA;

  • Anspruch auf eine Jahressonderzahlung;

  • betriebliche Altersvorsorge;

  • Vertrauens-Arbeitszeit;

  • ein gutes Betriebsklima;

  • einen wertschätzenden Umgang;

  • Möglichkeit Dienstradleasing durch Gehaltsumwandlung;

  • bei Bedarf Unterstützung zur Unterbringung von Kindern in einer Kindertagesstätte.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.

Bewerbungsunterlagen:

Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, weitere Qualifizierungsnachweise etc.) bis zum 25.07.2023 an das

Amt Eldenburg Lübz

Amt Zentrale Dienste

- Bewerbung Gemeindearbeiter Gehlsbach -

Am Markt 22

19386 Lübz

bzw. per E-Mail unter

personal@amt-eldenburg-luebz.de.

Nach dem 25.07.2023 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 31.01.2024 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetzgesetz MV.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.