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Ausgabe 7/2023
Amt Eldenburg Lübz
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Stellenausschreibung

In der Gemeinde Granzin ist zum nächst möglichen Termin die Stelle

eines/einer geringfügig Beschäftigten

als Gemeindehelfer/in

zu besetzen.

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 4 Stunden.

Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD.

Der Aufgabenbereich umfasst die Betreuung des Gemeindezentrums, die Unterstützung und Koordinierung der Vereine und der verschiedenen Projekte der Gemeinde.

Sie zeichnen sich aus durch:
  • gewissenhafte und korrekte Arbeitsweise;

  • ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit;

  • Teamfähigkeit und Belastbarkeit;

  • Bereitschaft, sich auf wechselnde Tätigkeiten einzustellen;

  • freundlichen und kundenorientierten Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Wir erwarten:

Flexible monatliche Arbeitszeitfenster entsprechend der anfallenden Aufgaben.

Sie haben Interesse an dieser vielseitigen Tätigkeit? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) schriftlich bis einschließlich 17.07.2023 an die folgende Anschrift:

Amt Eldenburg-Lübz

Amt Zentrale Dienste

- Bewerbung Granzin -

Am Markt 22

19386 Lübz

bzw. per E-Mail unter

personal@amt-eldenburg-luebz.de.

Nach dem 17.07.2023 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis 31.01.2024 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Gemeinde Granzin nicht erstattet.