Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 01.03.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 15.500.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 17.025.800 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 1.525.000 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 15.016.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 16.196.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.180.000 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.533.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.033.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -500.000 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf — 500.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 1.500.000 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 430 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 80,395 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Lübz wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
| Erfolgsplan | |
| Gesamtbetrag der Erträge | 2.079.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.071.000 EUR |
| Jahresergebnis | 8.000 EUR |
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| Finanzplan | |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 1.940.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 1.503.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 437.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 497.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | - 497.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 542.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 445.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 97.000 EUR |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 37.000 EUR |
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| Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt | |
| Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahmen von Umschuldungen | 505.000 EUR |
| Höchstbetrag der Kredite Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 0 EUR |
| Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen | 0 EUR |
| In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten | 5 VzÄ |
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| Sonstige Angaben | |
| Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen | 0 EUR |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 105.000 EUR |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021 | 4.815.000 EUR |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich | 4.779.000 EUR |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich | 4.787.000 EUR |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.675.000 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 937.600 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 27.901.500 EUR. |
Lübz, 20.06.2023
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 16.06.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird vollständig in Höhe von 500.000 EUR genehmigt.
Der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird vollständig in Höhe von 505.000 EUR genehmigt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (https://www.amt-eldenburg-luebz.de/bekanntmachungen/index.php).
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Dienstag, den 11.07.2023, bis Dienstag, 25.07.2023, zu den Öffnungszeiten im Rathausanbau, Am Markt 22, 19386 Lübz, Zimmer 2-10, öffentlich aus.