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Ausgabe 7/2023
Stadt Lübz
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Haushaltssatzung der Stadt Lübz für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 01.03.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf  —  500.000 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  —  0 EUR.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  1.500.000 EUR.

§ 5

Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 80,395 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Eigenbetrieb Abwasser Stadt Lübz

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Lübz wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresergebnis

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahmen von Umschuldungen

Höchstbetrag der Kredite Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

Sonstige Angaben

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Lübz, 20.06.2023

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 16.06.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

  1. Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird vollständig in Höhe von 500.000 EUR genehmigt.

  2. Der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird vollständig in Höhe von 505.000 EUR genehmigt.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (https://www.amt-eldenburg-luebz.de/bekanntmachungen/index.php).

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Dienstag, den 11.07.2023, bis Dienstag, 25.07.2023, zu den Öffnungszeiten im Rathausanbau, Am Markt 22, 19386 Lübz, Zimmer 2-10, öffentlich aus.