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Ausgabe 7/2023
Gemeinde Gehlsbach
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Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung vom 08.06.2023

Öffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 23/2022/015-01 - Vertrag über eine Zuwendung nach § 6 EEG - UGE Wilsen Vier

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der UGE Wilsen Vier GmbH & Co KG Umweltgerechte Energien über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Ertrag der von der UGE geplanten zwei Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Kreien/Gehlsbach nach § 6 EEG 2023.

Beschluss-Nr. 23/2023/002 - Vertrag über eine Zuwendung nach § 6 EEG - UGE Wilsen Eins

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der UGE Wilsen Eins GmbH & Co KG Umweltgerechte Energien über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Ertrag der von der UGE geplanten vier Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Kreien/Gehlsbach nach § 6 EEG 2023.

Beschluss-Nr. 23/2023/003 - Vertrag über eine Zuwendung nach § 6 EEG - UGE Wilsen Zwei

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der UGE Wilsen Zwei GmbH & Co KG Umweltgerechte Energien über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Ertrag der von der UGE geplanten vier Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Kreien/Gehlsbach nach § 6 EEG 2023.

Beschluss-Nr. 23/2023/007 - Vertrag über eine Zuwendung nach § 6 EEG - UGE Wilsen Drei

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der UGE Wilsen Drei GmbH & Co KG Umweltgerechte Energien über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Ertrag der von der UGE geplanten vier Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Kreien/Gehlsbach nach § 6 EEG 2023.

Beschluss-Nr. 23/2023/018 - Breitbandausbau nach Gigabite-Richtlinie des Bundes 2.0

Die Gemeindevertretung beschließt den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s im Gemeindegebiet. Die Gemeinde nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Die Gemeinde Gehlsbach verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % des ihr Gemeindegebiet betreffenden Auftragsvolumens bereit zu stellen, soweit die Finanzierung wie vorgesehen aus dem Kommunalen Aufbau-Fonds erfolgt.