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Ausgabe 7/2024
Amt Eldenburg Lübz
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Bekanntmachung der endgültigen Ergebnisse der Wahlen der Gemeinde/Stadtvertretungen am 09.06.2024 in den Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz

Gemäß § 33 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) gebe ich nachfolgend die vom Gemeindewahlausschuss des Amtes Eldenburg Lübz auf seiner Sitzung vom 13.06.2024 festgestellten Ergebnisse im Rahmen der Wahlen der Gemeinde-/Stadtvertretungen der Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz vom 09.06.2024 bekannt:

Stadt Lübz

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Als Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

CDU

1. Jarchow-Lugtenberg, Heike

2. Kirstein, Mathias

3. Kienapfel, René

4. Arnhold, Tobias

5. Hadenfeldt, David

6. Jasdz, Nicol

7. Eisentraut, Frank

8. Zepper, Manfred

9. Kähler-Vogel, Sarina

10. Hopkes, Hans

11. Czaplicka, Małgorzata

12. Niemann, Gisela

DIE LINKE

1. Jacobi, Ramona

2. Ohlrich, André

3. Wielgohs, Torsten

4. Petrat, Torsten

5. Schröder, Petra

6. Brinkmann, Renate

7. Pornhagen, Pierre

8. Grove, Rene

9. Becker, Till

10. Löffler, Kurt

11. Reimann, Thomas

12. Knorr, Kirstin

13. Diedrich, Anja

14. Delff, Karsten

15. Michaelis, Jan

SPD

1. Pellin, Hans-Joachim

2. Pingel, Katrin

3. Tackmann, Gisela

WLD

1. Brose, David

Gemeinde Gallin-Kuppentin

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Als Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

WLD

1. Haustein, Andreas

2. Kohtz, Sabine

3. Dreschler, Michael-Martin

4. Dreschler, Anne-Kathrin

Gemeinde Gehlsbach

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und dieZahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Es stehen keine Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge zur Verfügung.

Gemeinde Granzin

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Als Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

DIE LINKE

1. Stopka, Doris

2. Ohde, Jenny

3. Pegel, Wibke

4. Meyer, Jana

5. Weiss, Christiane

6. Erichson, Marco

Gemeinde Kreien

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Als Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

Wählergruppe Kreiener Schweiz

1. Werk, Mandy

2. Schröder, Wilhelm

3. Seidel, Patrick

Gemeinde Kritzow

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Als Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

UWK

1. Mosler, Angela

2. Weitkunat, Annika

3. Hardel, Jörg

4. Arndt, Frank

5. Engel, Heino

6. Räder, Heino

7. Garg, Michael

Benzin

1. Schleede, Ricardo

2. Göwe, Arno

3. Göwe, Gabriela

4. Wendler, Jana

5. Schemmert, Juliane

Feuerwehr

1. Kurtz, Nico

2. Balkon, Mathias

3. Braukmeier, Maik

4. Herbst, Chris

Gemeinde Passow

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Als Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

WfP

1. Witt, Nicole

2. Fürtig, Uta

3. Treichel, Mathias

4. Lübbing, Sara

Gemeinde Siggelkow

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Als Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

Wählergruppe Zukunft in Siggelkow

1. Renner, John

2. Breuel, Sebastian

3. Fischer, Thomas

Gemeinde Werder

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Als Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

CDU

1. Preuß, Helmut

Gemeinde Ruhner Berge

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber gewählt:

Als Ersatzpersonen der einzelnen Wahlvorschläge wurden in folgender Reihenfolge gewählt:

WGSU - Wählergemeinschaft Suckow

1. Prieß, Frank-Michael

2. Naujoks, Benita

3. Blume, Ulrike

4. Lunow, Detlef

5. Prieß, Dirk

6. Lunow, Saskia

WM - Wählergruppe Marnitz

1. Roesch, Anne-Kathrin

2. Hacker, Marcel

3. Redlin, Marco

4. Prieß, Marco

5. Kettner, Liana

6. Pieplow, Janosch

7. Luma, Angelika Wiktoria

ZIT- Zukunft in Tessenow

1. Jalaß, Michael

2. Gottelt, Kirsten

Gemäß § 35 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) können alle Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung des Amtes Eldenburg Lübz, Am Markt 22, 19386 Lübz zu erheben.

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.