Gemäß § 33 Abs. 4 i.V.m. § 68 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) gebe ich nachfolgend die vom Gemeindewahlausschuss des Amtes Eldenburg Lübz auf seiner Sitzung vom 13.06.2024 festgestellten Ergebnisse im Rahmen der Wahlen der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister der Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz vom 09.06.2024 bekannt:
| Wahlberechtigte | 387 |
| Wählerinnen und Wähler | 274 |
| ungültige Stimmen | 5 |
| gültige Stimmen | 269 |
| davon Ja-Stimmen | 190 |
| davon Nein-Stimmen | 79 |
Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V ist bei nur einem angetretenen Kandidaten gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst. Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 135 gültige Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Kandidatin die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und somit ist
Frau Viola Dreschler
zur Bürgermeisterin gewählt worden.
| Wahlberechtigte | 325 |
| Wählerinnen und Wähler | 223 |
| ungültige Stimmen | 3 |
| gültige Stimmen | 220 |
| davon Ja-Stimmen | 183 |
| davon Nein-Stimmen | 37 |
Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V ist bei nur einem angetretenen Kandidaten gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst. Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 120 gültige Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Kandidatin die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und somit ist
Frau Kathrin Wegener
zur Bürgermeisterin gewählt worden.
| Wahlberechtigte | 289 |
| Wählerinnen und Wähler | 242 |
| ungültige Stimmen | 2 |
| gültige Stimmen | 240 |
| davon Ja-Stimmen | 202 |
| davon Nein-Stimmen | 38 |
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:
| Lfd. Nr. | Name der Bewerberin oder des Bewerbers (Familienname, Vorname) | Wahlvorschlagsträger (Partei/Wählergruppe/ Einzelbewerber) | Stimmen-zahl |
| 1 | Leetz, Alexander | CDU | 202 |
Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V ist bei nur einem angetretenen Kandidaten gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst. Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 121 gültige Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Kandidat die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und somit ist
Herr Alexander Leetz
zum Bürgermeister gewählt worden.
| Wahlberechtigte | 389 |
| Wählerinnen und Wähler | 284 |
| ungültige Stimmen | 3 |
| gültige Stimmen | 281 |
| davon Ja-Stimmen | 222 |
| davon Nein-Stimmen | 59 |
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:
| Lfd. Nr. | Name der Bewerberin oder des Bewerbers (Familienname, Vorname) | Wahlvorschlagsträger (Partei/Wählergruppe/ Einzelbewerber) | Stimmen-zahl |
| 1 | Beck, Marcel | UWK | 222 |
Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V ist bei nur einem angetretenen Kandidaten gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst. Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 142 gültige Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Kandidat die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und somit ist
Herr Marcel Beck
zum Bürgermeister gewählt worden.
| Wahlberechtigte | 583 |
| Wählerinnen und Wähler | 443 |
| ungültige Stimmen | 6 |
| gültige Stimmen | 437 |
| davon Ja-Stimmen | 336 |
| davon Nein-Stimmen | 101 |
Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V ist bei nur einem angetretenen Kandidaten gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst. Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 222 gültige Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Kandidatin die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und somit ist
Frau Barbara Schrul
zur Bürgermeisterin gewählt worden.
| Wahlberechtigte | 734 |
| Wählerinnen und Wähler | 523 |
| ungültige Stimmen | 13 |
| gültige Stimmen | 510 |
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:
| Lfd. Nr. | Name der Bewerberin oder des Bewerbers (Familienname, Vorname) | Wahlvorschlagsträger (Partei/Wählergruppe/ Einzelbewerber) | Stimmen-zahl |
| 1 | Kiesow, Sibylle | Einzelbewerbung | 289 |
| 2 | Mentzel, Katja | Einzelbewerbung | 221 |
Nach § 67 Absatz 2 Satz 1 LKWG M-V ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 255 gültige Stimmen. Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Kandidatin
Frau Sibylle Kiesow
die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und somit zur Bürgermeisterin gewählt worden ist.
| Wahlberechtigte | 284 |
| Wählerinnen und Wähler | 213 |
| ungültige Stimmen | 4 |
| gültige Stimmen | 209 |
| davon Ja-Stimmen | 174 |
| davon Nein-Stimmen | 35 |
Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V ist bei nur einem angetretenen Kandidaten gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst. Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 105 gültige Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Kandidat die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und somit ist
Herr Günter Schäfer
zum Bürgermeister gewählt worden
| Wahlberechtigte | 412 |
| Wählerinnen und Wähler | 263 |
| ungültige Stimmen | 4 |
| gültige Stimmen | 259 |
| davon Ja-Stimmen | 217 |
| davon Nein-Stimmen | 42 |
Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V ist bei nur einem angetretenen Kandidaten gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst. Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 132 gültige Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Kandidatin die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und somit ist
Frau Mareen Schmied
zur Bürgermeisterin gewählt worden.
| Wahlberechtigte | 1.563 |
| Wählerinnen und Wähler | 1.024 |
| ungültige Stimmen | 25 |
| gültige Stimmen | 999 |
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:
| Lfd. Nr. | Name der Bewerberin oder des Bewerbers (Familienname, Vorname) | Wahlvorschlagsträger (Partei/Wählergruppe/ Einzelbewerber) | Stimmen-zahl |
| 1 | Buchholz, Hans-Jürgen | Einzelbewerbung | 506 |
| 2 | Müller, Uwe | Einzelbewerbung | 493 |
Nach § 67 Absatz 2 Satz 1 LKWG M-V ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 500 gültige Stimmen. Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Kandidat
Herr Hans-Jürgen Buchholz
die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und somit zum Bürgermeister gewählt worden ist.
Gemäß § 35 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) können alle Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung des Amtes Eldenburg Lübz, Am Markt 22, 19386 Lübz zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Lübz, 21.06.2024