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Ausgabe 7/2024
Stadt Lübz
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Haushaltssatzung der Stadt Lübz für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.02.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

16.940.700 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

17.682.200 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

- 741.500 EUR

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

16.444.200 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

16.802.900 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

- 358.700 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.098.900 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.498.900 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

- 400.000 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

400.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.600.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

450 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 83,675 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Weitere Vorschriften

Gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) i.V.m. § 174 Kommunal-verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) sind die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb eines Teilergebnis- und Teilfinanzhaus-halts grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind die Aufwendungen für Abschreibungen sowie Personalaufwendungen und -auszahlungen, die jeweils untereinander im Ergebnis- und Finanzhaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

§ 8 Eigenbetrieb Abwasser Stadt Lübz

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Lübz wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

2.355.000 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.252.000 EUR

Jahresergebnis

103.000 EUR

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

2.216.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

1.649.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

567.000 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

489.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

- 489.000 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

475.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

499.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

- 24.000 EUR

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

54.000 EUR

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahmen von Umschuldungen

452.000 EUR

Höchstbetrag der Kredite Sicherung der Zahlungsfähigkeit

0 EUR

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0 EUR

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

5,5 VzÄ

Sonstige Angaben

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0 EUR

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

157.000 EUR

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022

4.684.000 EUR

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich

4.741.000 EUR

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024 voraussichtlich

4.844.000 EUR

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.807.700 EUR.

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.761.100 EUR.

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

29.424.900 EUR.

Lübz, 25.06.2024

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 25.06.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird vollständig in Höhe von 400.000 EUR versagt.

2.

Der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird in Höhe von 429.000 EUR genehmigt und im Übrigen in Höhe von 23.000 EUR versagt.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.