Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.02.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | |||
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 16.940.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 17.682.200 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 741.500 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 16.444.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 16.802.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 358.700 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.098.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.498.900 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 400.000 EUR |
| festgesetzt. | |||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 400.000 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.600.000 EUR. |
| Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: | |||
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 83,675 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) i.V.m. § 174 Kommunal-verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) sind die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb eines Teilergebnis- und Teilfinanzhaus-halts grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind die Aufwendungen für Abschreibungen sowie Personalaufwendungen und -auszahlungen, die jeweils untereinander im Ergebnis- und Finanzhaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Lübz wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
| Erfolgsplan | |
| Gesamtbetrag der Erträge | 2.355.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.252.000 EUR |
| Jahresergebnis | 103.000 EUR |
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| Finanzplan | |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 2.216.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 1.649.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 567.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 489.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | - 489.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 475.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 499.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | - 24.000 EUR |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 54.000 EUR |
| Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt | |
| Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahmen von Umschuldungen | 452.000 EUR |
| Höchstbetrag der Kredite Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 0 EUR |
| Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen | 0 EUR |
| In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten | 5,5 VzÄ |
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| Sonstige Angaben | |
| Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen | 0 EUR |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 157.000 EUR |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 | 4.684.000 EUR |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich | 4.741.000 EUR |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024 voraussichtlich | 4.844.000 EUR |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.807.700 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.761.100 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 29.424.900 EUR. |
Lübz, 25.06.2024
| Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 25.06.2024 wie folgt bekanntgegeben worden: | |
| 1. | Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird vollständig in Höhe von 400.000 EUR versagt. |
| 2. | Der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird in Höhe von 429.000 EUR genehmigt und im Übrigen in Höhe von 23.000 EUR versagt. |
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.