Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 08.04.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 5.344.400 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 5.322.200 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 22.200 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.280.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 5.278.800 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 2.100 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 60.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 60.000 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 150.000 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 500.000 EUR. |
Die Amtsumlage wird auf 22,49 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) i.V.m. § 174 Kommunal-verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) sind die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb eines Teilergebnis- und Teilfinanz-haushalts grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind die Aufwendungen für Abschreibungen sowie Personalaufwendungen und -auszahlungen, die jeweils untereinander im Ergebnis- und Finanzhaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 83.200 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 305.000 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 738.300 EUR. |
Hinweis:
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 17.06.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
Dem in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 150.000 EUR wird vollständig genehmigt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.