hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Lübz hat in der Sitzung am 02.02.2022 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Für den Änderungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz soll der Bebauungsplan Nr. 26 „Gewerbegebiet Brauerei Lübz“ aufgestellt werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lübz als Rechtsnachfolger der Gemeinde Lutheran in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.11.1999 stellt den einbezogenen Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Gewerbegebiet Brauerei Lübz“ formulierte Zielstellung zur Festsetzung von Gewerbegebieten lässt sich daraus nicht entwickeln.
Die deshalb erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Fläche von etwa 35 ha ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz mit Stand November 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
14.07.2025 – 29.08.2025
auf der Homepage des Amtes Eldenburg Lübz unter dem Link: https://www.amt-eldenburg-luebz.de/Kommunalpolitik/Aktuelle-Bauleitplanung/Luebz/ sowie unter dem zentralen Landesportal unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Eldenburg Lübz, Am Markt 22, 19386 Lübz, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@amt-eldenburg-luebz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Lübz, den 17.06.2025