hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Lübz hat in der Sitzung am 08.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26 „Gewerbegebiet Brauerei“ der Stadt Lübz beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Für den dazu einbezogenen Geltungsbereich steht eine zukunftsfähige gewerbliche Entwicklung im Vordergrund.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 35 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 107/8, 118/10 (tlw.), 129/3 (tlw.), 129/4, 129/5 und 130/11 der Flur 1 in der Gemarkung Lutheran und bezieht darüber hinaus die Flurstücke 29 (tlw.), 30 (tlw.), 25/4, 25/5, 25/6, 25/7, 26/7, 27/1, 27/2 der Flur 19, Gemarkung Lübz ein.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 „Gewerbegebiet Brauerei“ der Stadt Lübz mit Stand November 2024 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
14.07.2025 – 29.08.2025
auf der Homepage des Amtes Eldenburg Lübz unter dem Link: https://www.amt-eldenburg-luebz.de/Kommunalpolitik/Aktuelle-Bauleitplanung/Luebz/ sowie unter dem zentralen Landesportal unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Eldenburg Lübz, Am Markt 22, 19386 Lübz, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@amt-eldenburg-luebz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Lübz, den 17.06.2025