Öffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 01/2025/016 – Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentliche WC-Einrichtung
Die Stadtvertretung bestätigt und beschließt die im Entwurf beiliegende Entgeltordnung für die Benutzung der öffentllichen WC-Einrichtung in Lübz.
Beschluss-Nr. 01/2025/019 - Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines Drehleitereinsatzfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Lübz
Die Stadtvertretung beschließt die Anschaffung eines werksneuen Drehleitereinsatzfahrzeuges DLA (K) 23-12) über die Zentralbeschaffung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Schätzwert des Auftrags beläuft sich auf
ca. 800.000,00 €. Über das Ergebnis der Landesvergabe ist die Stadtvertretung zu informieren.
Beschluss-Nr. 01/2025/020 - Entwurf und Auslegung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz für den Bereich "Kita am Neuen Teich"
Die Stadtvertretung beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
- Der Planentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Kita am Neuen Teich” wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Kita am Neuen Teich” mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Beschluss-Nr. 01/2025/021 - Entwurf und Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Lübz "Kita am Neuen Teich"
Die Stadtvertretung beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
- Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Lübz „Kita am Neuen Teich“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Lübz „Kita am Neuen Teich“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Nichtöffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 01/2025/023 - Aufhebung Beschluss Grundstücksveräußerung