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Ausgabe 7/2026
Amt Eldenburg Lübz
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Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Ruhner Berge am 21.06.2026

Gemäß § 33 LKWG M-V gebe ich das vom gemeinsamen Wahlausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2026 festgestellte Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Ruhner Berge bekannt.

Wahlberechtigte

1.528

Wähler

546

Gültige Stimmen

542

Ungültige Stimmen

4

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:

Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst.

Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt demnach mindestens 272 gültige Stimmen, wobei sich der erforderliche Stimmenanteil von mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten auf 230 gültige Stimmen beläuft.

Der Wahlausschuss stellte fest, dass Herr Uwe Müller die erforderliche Stimmenzahl erreichte und damit gewählt ist.

Hinweis auf § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V:

(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsauf-sichtsbehörde zu.

(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

(4) Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden.

Lübz, den 22.06.2026

Gemeindewahlleiter