Für die anstehende Landtagswahl am 20. September 2026 suchen wir wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich ehrenamtlich an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl beteiligen.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderes EU-Mitgliedstaates.
In jeder Gemeinde des Amtsbereiches wird mindestens ein Wahllokal eröffnet. Es wird versucht, den Einsatzwünschen zu entsprechen.
Die Anschriften der Wahllokale zu den aktuellen Wahlen, erhalten Sie bei der Gemeindewahlleitung.
Die Wahllokale öffnen um 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Einsatz erfolgt für Beisitzer im Wahlvorstand im Schichtdienst. Genaue Einsatzzeiten werden durch die Wahlvorsteher mit Ihnen abgestimmt. Während der laufenden Stimmenabgabe sorgen Sie gemeinsam für die Überprüfung der Personalien, das Aushändigen der Stimmzettel, für Ruhe und Ordnung im Wahllokal und für das Führen des Wählerverzeichnisses. Nach der Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr werden die Stimmen ausgezählt. Dies dauert ca. 2 Stunden. Dabei beschließen Sie gemeinsam über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest.
Durch die Gemeindewahlleitung werden Sie durch Schulungen und Informationsmaterial auf Ihre Aufgabe vorbereitet. Außerdem steht Ihnen die Gemeindewahlleitung während der gesamten Wahlhandlung telefonisch bei Fragen aller Art zur Verfügung.
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,- Euro, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80,- Euro.
per E-Mail wahlen@amt-eldenburg-luebz.de oder
Amt Eldenburg Lübz
Gemeindewahlleitung
Am Markt 22, 19386 Lübz
Telefon: 038731 507-120, 038731 507-110