Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 30.03.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 5.062.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 4.997.600 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 65.000 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.009.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 4.939.700 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 69.600 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 542.300 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 542.300 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf — 542.300 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 500.000 EUR.
Die Amtsumlage wird auf 25,08 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 40.900 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 258.300 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 696.200 EUR. |
Lübz, 18.07.2023
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 12.07.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Dem in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird die Genehmigung in Höhe von 542.300 EUR erteilt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.