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Ausgabe 8/2023
Amt Eldenburg Lübz
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Haushaltssatzung des Amtes Eldenburg Lübz für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 30.03.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf  —  542.300 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  —  0 EUR.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  500.000 EUR.

§ 5

Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 25,08 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Lübz, 18.07.2023

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 12.07.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

Dem in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird die Genehmigung in Höhe von 542.300 EUR erteilt.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.