Im Hort der Stadt Lübz ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle (20 h+) als
zu besetzen.
Sie lieben Ihren Beruf und können Ihre pädagogische Arbeit sicher gestalten. Das Team kann sich auf Sie verlassen und arbeitet gerne mit Ihnen zusammen.
Wir erwarten einen einsatzfreudigen, flexibel einsetzbaren Mitarbeiter (m/w/d) mit abgeschlossener pädagogischer Fachausbildung gem. § 2 Abs. 7 KiföG M-V.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe S 8a TVöD.
leistungsgerechte Vergütung nach TVöD-VKA;
Anspruch auf eine Jahressonderzahlung;
30 Tage Urlaub pro Jahr;
betriebliche Altersvorsorge;
ein gutes Betriebsklima.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen.
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, weitere Qualifizierungsnachweise etc.) bis spätestens zum 14.08.2023 an das
Amt Eldenburg Lübz
Amt Zentrale Dienste
- Bewerbung Erzieher/in Hort-
Am Markt 22
19386 Lübz
bzw. per E-Mail unter
personal@amt-eldenburg-luebz.de.
Nach dem 14.08.2023 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 29.02.2024 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetzgesetz MV.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Lübz nicht erstattet.