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Ausgabe 8/2023
Stadt Lübz
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Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses vom 27.06.2023

Nichtöffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2023/023

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Besetzung der Stelle des Amtsleiters Amt Zentrale Dienste

Beschlüsse der Sitzung der Stadtvertretung Lübz vom 05.07.2023

Öffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2023/014-01 - Jahresabschluss der Stadt Lübz für das Haushaltsjahr 2019

Die Stadtvertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Lübz zum 31. Dezember 2019 in der vorliegenden Fassung gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V fest.

Beschluss-Nr. 01/2023/015 - Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahresabschluss 2019 der Stadt Lübz

Die Stadtvertretung entlastet die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.

Beschluss-Nr. 01/2023/016 Termine HA/STV II. Halbjahr 2023

Die Stadtvertretung beschließt die Termine für die Hauptausschuss- und Stadtvertretersitzungen im II. Halbjahr 2023:

HA

05.09.2023, 17.10.2023, 28.11.2023

STV

13.09.2023, 25.10.2023, 06.12.2023

Beschluss-Nr. 01/2023/019 - Breitbandausbau Lübz

Die Stadtvertretung beschließt den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbit/s im Stadtgebiet. Die Stadt nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben. Die Stadt Lübz verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % des ihr Stadtgebiet betreffenden Auftragsvolumens bereitzustellen.

Der Eigenanteil wird aus Landesmitteln (Kommunaler Aufbau-Fond) finanziert werden.

Beschluss-Nr. 01/2023/020 - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zu den Planungsleistungen des Bebauungsplanes Nr. 30 für das „Wohngebiet an der Kreiener Straße“

Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Lübz und der VOLIE GmbH wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2023 zugestimmt.

Beschluss-Nr. 01/2023/021 - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ der Stadt Lübz

1.

Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich soll der Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ aufgestellt werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von 1 ha erstreckt sich ganz oder in Teilflächen auf die Flurstücke 277/46, 293/1, 293/2, 294/1, 295/2, 296/1 und 349/1 in der Flur 15, Gemarkung Lübz.

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Beschluss-Nr. 01/2023/022 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ der Stadt Lübz

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in der vorliegenden Fassung von Juni 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ einschließlich der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschluss-Nr. 01/2023/024 - Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Lübz

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Beschaffung von 3 Einsatzfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Lübz bis zum Jahr 2030.

Hierbei handelt es sich um einen Gerätewagen Logistik für die Komponente Wassergefahrenabwehr, ein (Hilfeleistungs-) Löschgruppenfahrzeug (H) LF10 sowie ein Drehleiterfahrzeug DLA(K).

Es sind die Möglichkeiten der Förderung umfassend zu prüfen und die entsprechenden Anträge an die jeweiligen Fördermittelgeber zu stellen. Für die Vorbereitung und Durchführung der Beschaffung ist ein externes Unternehmen zu beauftragen. Die erforderlichen Mittel sind bei der Planung für die kommenden Haushaltsjahre zu berücksichtigen.

Beschluss-Nr. 01/2023/025 - Spendenannahme

Die Stadtvertretung beschließt, Spenden, Sponsorengelder bzw. Schenkungen für die Stadt anzunehmen. Der Name des Spenders, die Spendensumme und der -zweck können im Amt Eldenburg Lübz, Zi. 2-07 Neubau (Homepage) eingesehen werden.

Nichtöffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2023/017

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Stundung der Gewerbesteuer

Beschluss-Nr. 01/2023/018

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Stundung der Gewerbesteuer