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Ausgabe 8/2023
Stadt Lübz
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Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Lübz „Wohngebiet an der Kreiener Straße“

 hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Lübz hat in der Sitzung am 05.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom Juni 2023 beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Die Stadtvertretung der Stadt Lübz hat mit Beschluss vom 05.07.2023 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ in der Fassung vom Juni 2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen in Lübz gerecht zu werden, zielen bereits vorliegende, konkrete Investitionsabsichten darauf ab, durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO bis zu 11 Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser planungsrechtlich zu ermöglichen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem anliegenden flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen und beläuft sich auf eine Fläche von 1,2 ha. Der Planungsraum erstreckt sich ganz oder in Teilflächen auf die Flurstücke 277/46, 293/1, 293/2, 294/1, 295/2, 296/1 und 349/1 in der Flur 15 der Gemarkung Lübz.

Das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ nach § 13a BauGB unterliegt formell den Vorschriften des § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom Juni 2023 mit der Begründung

in der Zeit vom 15.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023

im Amt Eldenburg Lübz, Am Markt 22 in 19386 Lübz während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Eldenburg Lübz unter https://www.amt-eldenburg-luebz.de/verzeichnis/objekt.php?mandat=192228 einsehbar.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ der Stadt Lübz vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

Lübz, den 17.07.2023