Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 04.02.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 16.757.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 19.546.100 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 1.962.100 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 16.270.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 18.411.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 2.140.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.277.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.627.200 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 1.350.100 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 1.350.100 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 11.073.400 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.600.000 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf | 500 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 675 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 85,309 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) i.V.m. § 174 Kommunal-verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) sind die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb eines Teilergebnis- und Teilfinanzhaus-halts grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind die Aufwendungen für Abschreibungen sowie Personalaufwendungen und -auszahlungen, die jeweils untereinander im Ergebnis- und Finanzhaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Lübz wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
| Erfolgsplan | |
| Gesamtbetrag der Erträge | 2.538.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.348.000 EUR |
| Jahresergebnis | 190.000 EUR |
| Finanzplan | |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 831.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 134.000 EUR |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 697.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 797.000 EUR |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - 797.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 800.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 532.000 EUR |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 268.000 EUR |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 168.000 EUR |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 172.000 EUR |
| Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt | |
| Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahmen von Umschuldungen | 800.000 EUR |
| Höchstbetrag der festgesetzten Kassenkredite | 250.000 EUR |
| Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen | 0 EUR |
| Sonstige Angaben | |
| Gesamtbetrag der voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen | 0 EUR |
| Wertansatz des bilanziellen Eigenkapitals zum 31.12.2024 (Ist) | 4.613.000 EUR |
| Wertansatz der bilanziellen Eigenkapitalquote zum 31.12.2024 (Ist) in % | 32,0 % |
| Wertansatz des bilanziellen Eigenkapitals zum 31.12.2025 (HR) | 4.556.000 EUR |
| Wertansatz der bilanziellen Eigenkapitalquote zum 31.12.2025 (HR) in % | 32,0 % |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2026 (voraussichtlich) | 4.746.000 EUR |
| Wertansatz der bilanziellen Eigenkapitalquote zum 31.12.2026 (voraussichtlich) in % | 32,0 % |
| In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten | 5,5 VzÄ |
| Veränderungen der Stellen zum Vorjahr in Vollzeitäquivalenten (+/-) | 0,0 VzÄ |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 1.338.300 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 568.200 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 25.027.100 EUR. |
Lübz, 25.06.2026
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 19.06.2026 zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 22.06.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Dem unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird eine Einzelkreditgenehmigung in Höhe von 821.600 EUR unter der Bedingung der Fördermittelgewährung, sowie eine Genehmigung in Höhe von weiteren 384.700 EUR unter dem Vorbehalt einer späteren Einzelkreditgenehmigung erteilt. Im Übrigen wird die Kreditgenehmigung in Höhe von 143.800 EUR versagt. |
| 2. | Gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in der Haushaltssatzung 2026 festgesetzte Gesamt- betrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe eines Teilbetrages in Höhe von 10.998.400 EUR genehmigt, im Übrigen in Höhe des Restbetrages von 75.000 EUR versagt. |
| 3. | Dem im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser festgesetzten Gesamtbetrag der vor-gesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 800.000 EUR wird die Genehmigung in Höhe eines Betrages von 797.000 EUR erteilt, und im Übrigen versagt. Die rechtsaufsichtsbehördliche Entscheidung über die Kreditaufnahme des Eigenbetriebes Abwasser wurde bereits mit Verfügung vom 16.06.2026 getroffen. |
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.