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Ausgabe 8/2026
Stadt Lübz
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Haushaltssatzung der Stadt Lübz für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 04.02.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5 Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 85,309 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Weitere Vorschriften

Gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) i.V.m. § 174 Kommunal-verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) sind die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb eines Teilergebnis- und Teilfinanzhaus-halts grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind die Aufwendungen für Abschreibungen sowie Personalaufwendungen und -auszahlungen, die jeweils untereinander im Ergebnis- und Finanzhaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

§ 8 Eigenbetrieb Abwasser Stadt Lübz

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Lübz wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresergebnis

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit  

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds  

Finanzmittelfonds am Ende der Periode  

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahmen von Umschuldungen

Höchstbetrag der festgesetzten Kassenkredite  

Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen  

Sonstige Angaben

Gesamtbetrag der voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen 

Wertansatz des bilanziellen Eigenkapitals zum 31.12.2024 (Ist) 

Wertansatz der bilanziellen Eigenkapitalquote zum 31.12.2024 (Ist) in % 

Wertansatz des bilanziellen Eigenkapitals zum 31.12.2025 (HR)

Wertansatz der bilanziellen Eigenkapitalquote zum 31.12.2025 (HR) in % 

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2026 (voraussichtlich)

Wertansatz der bilanziellen Eigenkapitalquote zum 31.12.2026 (voraussichtlich) in %

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten  

Veränderungen der Stellen zum Vorjahr in Vollzeitäquivalenten (+/-)  

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Lübz, 25.06.2026 

 

 

 

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 19.06.2026 zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 22.06.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Dem unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird eine Einzelkreditgenehmigung in Höhe von 821.600 EUR unter der Bedingung der Fördermittelgewährung, sowie eine Genehmigung in Höhe von weiteren 384.700 EUR unter dem Vorbehalt einer späteren Einzelkreditgenehmigung erteilt. Im Übrigen wird die Kreditgenehmigung in Höhe von 143.800 EUR versagt.

2.

Gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in der Haushaltssatzung 2026 festgesetzte Gesamt- betrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe eines Teilbetrages in Höhe von 10.998.400 EUR genehmigt, im Übrigen in Höhe des Restbetrages von 75.000 EUR versagt.

3.

Dem im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser festgesetzten Gesamtbetrag der vor-gesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 800.000 EUR wird die Genehmigung in Höhe eines Betrages von 797.000 EUR erteilt, und im Übrigen versagt. Die rechtsaufsichtsbehördliche Entscheidung über die Kreditaufnahme des Eigenbetriebes Abwasser wurde bereits mit Verfügung vom 16.06.2026 getroffen.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.