Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.05.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
|
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 753.100 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 911.600 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -124.700 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 669.000 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 760.900 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | von - 91.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 396.500 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 411.500 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -15.000 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf — 0 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 65.000 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 396 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,225 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
|
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 466.500 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 175.100 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.819.500 EUR. |
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.05.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.
Gallin-Kuppentin, 01.08.2023