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Ausgabe 9/2024
Amt Eldenburg Lübz
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Stellenausschreibung

Bei der Stadt Lübz, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Eldenburg Lübz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Amtsleiter Stadt- und Gemeindeentwicklung (m/w/d)

neu zu besetzen.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD-VKA, bei Vorhandensein der entsprechenden Qualifikationen, sowie der persönlichen und fachlichen Eignung in der Entgeltgruppe 12.

Aufgabenbereich:
  • Leitung der Sachgebiete Bauverwaltung und Liegenschaften, inklusive Vergabestelle
  • Koordinierung der bauordnungsrechtlichen Bearbeitung und Beratung zu Bauanträgen, Erstellung der entsprechenden Beschlussvorlagen
  • Beratung zum Baurecht und Bauordnung, auch unter Betrachtung der denkmalschutzrechtlichen Aspekte
  • Überwachung und Koordinierung der Bauleitplanung, einschließlich der Raumordnungsbelange und nach den Verfahren des Bundesimmissionsschutzgesetzes
  • Maßnahmen der Städtebauförderung
  • Koordinierung der Erarbeitung von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen, inklusive Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Satzungen und Richtlinien
  • Überwachung der Abrechnung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie der Rechtsangelegenheiten der Sachgebiete, einschließlich gerichtliche Vertretung
  • Koordinierung und Überwachung von Fördermaßnahmen, einschließlich Förderung gemäß der Leader-Richtlinie
  • Vertretung in Verbänden
  • Maßnahmen zur Stadt- und Gemeindeentwicklung
  • Beratung der amtsangehörigen Gemeinden in fachbezogenen Fragen
  • Teilnahme an Sitzungen der Stadt- und Gemeindevertretungen, als auch der Fachausschüsse
  • Überwachung der Baufortschritte, dabei Teilnahme an Bauberatungen
Sie bringen mit:
  • Abgeschlossenes Studium als Master oder Diplomingenieur im Bauingenieurwesen
  • Idealerweise mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in den genannten Aufgabenschwerpunkten und fundiertes Fachwissen, insbesondere im Bau- und Vergaberecht (VOB/VOL) und HOAI
  • Abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt (BL II) bzw. Beamter/Beamtin der 2. Qualifikationsebene (Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen) oder einen vergleichbaren Abschluss auf mindestens Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens
  • Freundliches, kompetentes und serviceorientiertes Auftreten
  • Organisationstalent, Teamfähigkeit, Weiterbildungsbereitschaft, Führungskompetenz, selbstständiges und strukturiertes Arbeiten
  • Führerschein der Klasse B
Wir bieten:
  • Eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Stunden / Woche)
  • Vergütung nach TVöD-VKA EG 12
  • 30 Tage Urlaub, 24.12. und 31.12. sind zusätzlich frei
  • Zusatzleistungen wie Jahressonderzahlung, ggfls. Leistungsentgelt, Fahrradleasing, Zusatz-versorgung zur Alterssicherung
  • Es erwarten Sie fachlich kompetente, junge und aufgeschlossene Mitarbeiter
  • Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet sowie Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Die Möglichkeit der Telearbeit
Bewerbungsunterlagen:

Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, weitere Qualifizierungsnachweise etc.) bis zum 15.09.2024 an das

Amt Eldenburg Lübz

Amt Zentrale Dienste

- Bewerbung AL Bauamt -

Am Markt 22

19386 Lübz

bzw. per E-Mail unter

personal@amt-eldenburg-luebz.de.

Nach dem 15.09.2024 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Die ausgeschriebene Stelle wird durch Beschluss des Hauptausschusses, unter Einvernehmen mit dem Amtsausschuss, besetzt.

Mit dem Übersenden Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie Ihr Einverständnis zur Einsicht dieser, durch die im Auswahlverfahren beteiligten Gremienmitglieder.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 31.01.2025 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetzgesetz M-V.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Lübz nicht erstattet.