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Ausgabe 9/2024
Stadt Lübz
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Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2025/2026 an der Grundschule Lübz

Laut § 43 des Schulgesetztes M-V beginnt für alle Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht an der örtlich zuständigen Schule. Anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren sind. Kinder, die im Schuljahr 2024/2025 zurückgestelltwurden, sind ebenfalls neu anzumelden. Bitte die Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbescheide sowie die Masernimmunität des Kindes mitbringen! Sie können Ihre Kinder in der Zeit vom 14.10.2024 bis 18.10.2024 im Sekretariat der Grundschule Lübz persönlich zu folgenden Zeiten anmelden:

Montag, den 14.10.2024

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag, den 15.10.2024

13:00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch, den 16.10.2024

08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag, den 17.10.2024

08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag, den 18.10.2024

08:00 bis 12:00 Uhr

Anträge auf einen Hortplatz sind ab dem 14.10.2024 ebenfalls im Sekretariat erhältlich und können dann im Amt Eldenburg Lübz, Bürgeramt, Zimmer 12 eingereicht werden.

Einzugsbereiche:

Stadt Lübz mit den Ortsteilen: Lübz, Ruthen, Riederfelde, Bobzin, Broock, Wessentin, Lutheran, Hof Gischow, Gischow, Burow

Gemeinde Kritzow mit den Ortsteilen: Kritzow, Benzin, Schlemmin

Gemeinde Gehlsbach mit den Ortsteilen: Karbow, Vietlübbe, Hof Karbow, Karbow Ausbau, Wahlstorf, Darß, Quaßlin, Quaßliner Mühle, Hof Quaßlin

Gemeinde Kreien mit den Ortsteilen: Kreien, Hof Kreien, Kolonie Kreien, Kreien Ausbau, Wilsen