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Ausgabe 9/2025
Stadt Lübz
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Haushaltssatzung der Stadt Lübz für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.04.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 83,342 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

Gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) i.V.m. § 174 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) sind die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb eines Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalts grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind die Aufwendungen für Abschreibungen sowie Personalaufwendungen und -auszahlungen, die jeweils untereinander im Ergebnis- und Finanzhaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

§ 8

Eigenbetrieb Abwasser Stadt Lübz

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Lübz wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresergebnis

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahmen von Umschuldungen

Höchstbetrag der Kredite Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

Sonstige Angaben

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024 voraussichtlich

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2025 voraussichtlich

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Lübz, 12.08.2025

Becker

Bürgermeisterin

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 04.08.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird in Höhe von 649.900 EUR genehmigt und im Übrigen in Höhe von 50.100 EUR versagt.

2.

Gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamt- betrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 vollständig in Höhe von 7.385.000 EUR genehmigt.

3.

Dem im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser festgesetzten Gesamtbetrag der vor-gesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 250.000 EUR wird die Genehmigung versagt.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.

Becker

Bürgermeisterin