Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.04.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 16.179.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 18.468.500 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 2.288.600 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 15.666.600 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 17.404.700 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 1.738.100 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 540.700 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.240.700 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 700.000 EUR |
| festgesetzt. | |||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 700.000 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 7.385.000 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.500.000 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 610 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 83,342 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) i.V.m. § 174 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) sind die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb eines Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalts grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind die Aufwendungen für Abschreibungen sowie Personalaufwendungen und -auszahlungen, die jeweils untereinander im Ergebnis- und Finanzhaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Lübz wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
| Erfolgsplan | |
| Gesamtbetrag der Erträge | 2.268.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.249.000 EUR |
| Jahresergebnis | 19.000 EUR |
|
|
| Finanzplan | |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 644.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 133.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 511.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 431.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | - 431.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 250.000 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 96.000 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 154.000 EUR |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 234.000 EUR |
|
|
| Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt | |
| Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahmen von Umschuldungen | 250.000 EUR |
| Höchstbetrag der Kredite Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 0 EUR |
| Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen | 0 EUR |
| In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten | 5,5 VzÄ |
|
|
| Sonstige Angaben | |
| Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen | 0 EUR |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 353.000 EUR |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 | 4.510.000 EUR |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024 voraussichtlich | 4.613.000 EUR |
| Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2025 voraussichtlich | 4.632.000 EUR |
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.031.000 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 916.500 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 27.941.300 EUR. |
Lübz, 12.08.2025
Bürgermeisterin
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 04.08.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen wird in Höhe von 649.900 EUR genehmigt und im Übrigen in Höhe von 50.100 EUR versagt. |
| 2. | Gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamt- betrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 vollständig in Höhe von 7.385.000 EUR genehmigt. |
| 3. | Dem im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser festgesetzten Gesamtbetrag der vor-gesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 250.000 EUR wird die Genehmigung versagt. |
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite www.amt-eldenburg-luebz.de veröffentlicht.
Bürgermeisterin