Öffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 01/2026/034 – Zurücksweisung Einspruch Bürgermeisterwahl
Die Stadtvertretung beschließt:
Der Einspruch von Herrn David Brose vom 29.06.2026 gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 07.06.2026 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ist dem Wahleinspruchsführer binnen einer Frist von zwei Wochen mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.
Beschluss-Nr. 01/2026/030 – Bestellung stellv. Kassenleitung
Die Stadtvertretung bestellt gemäß § 58 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern mit Wirkung vom 16.09.2026 Frau Annett Zschoche zur stellvertretenden Kassenverwalterin (stellv. Leiterin der Stadtkasse).
Beschluss-Nr. 01/2026/032 – Projektfinanzierung „Erinnerungsort“
Die Stadtvertretung beschließt, die Finanzierung des Projektes „Erinnerungsort“ mit dem Titel „1945 in Westmecklenburg – Was ist damals passiert?“ in den Haushalt 2027 aufzunehmen und die Finanzierung vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln aus dem Regionalbudget und der Bereitstellung von weiteren finanziellen Mitteln sowie der Genehmigung im Haushalt 2027 sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel einzuwerben.
Beschluss-Nr. 01/2026/033 – Projektfinanzierung „Barrierefreier Burghügel“
Die Stadtvertretung beschließt, die Finanzierung des Projektes „Barrierefreier Burghügel“ in den Haushalt 2027 aufzunehmen und die Finanzierung vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln aus dem LEADER-Programm sowie der Genehmigung im Haushalt 2027 sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel einzuwerben.
Beschluss-Nr. 01/2026/008/01 – Überplanmäßige Ausgabe 2025 im Konto 01/36100.54143
Die Stadtvertretung beschließt die bereits erfolgte überplanmäßige Ausgabe 2025 im Produktsachkonto 01/36100.54143.
Beschluss-Nr. 01/2026/029/01 – Überarbeitung des Beschlusses zur Finanzierung des Kita-Neubaues „Pfiffikus“ Lübz
Geändert beschlossen mit nachfolgender Formulierung:
Die Stadtvertretung beschließt, die Finanzierung des Neubaues der Kita „Pfiffikus“
zu übernehmen und die erforderlichen Haushaltsansätze zu veranschlagen. Die Umsetzung der Vorlage steht unter dem Vorbehalt der weiteren Einwerbung von Fördermitteln. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, sämtliche in Frage kommenden Fördermittel zu beantragen, um die Belastung für den städtischen Haushalt so gering wie möglich zu halten. Gleiches gilt für die anteilige Kreditaufnahme. Auch hier ist die günstigste Variante in Anspruch zu nehmen. Die Erstattung der voraussichtlichen Kosten der Unterhaltung der Kita erfolgt während der Vermietungsphase durch den Betreiber.
Nichtöffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 01/2026/036 – Straßenreparaturmaßnahmen 2026 Stadt Lübz (Auftragsvergabe)