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Malchower Tageblatt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“

Die Gemeindevertretung Göhren-Lebbin hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2022 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“ für den westlichen Ortseingangsbereich von Göhren-Lebbin aus Penkow kommend neugefasst. In ihrer Sitzung am 5. Dezember 2022 hat die Gemeindevertretung darüber hinaus das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den östlichen Ortseingangsbereich von Göhren-Lebbin aus Penkow kommend (siehe Lageplan) eingeleitet.

Das Planverfahren zur 1. Änderung wird gegenwärtig durchgeführt und ist noch nicht abgeschlossen. Es tangiert das nunmehr eingeleitete Planverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 jedoch nicht und bedarf demzufolge hier keiner weiteren Beachtung.

Die bislang noch nicht umgesetzte Hotel-und Appartementanlage innerhalb des Geltungsbereichs bildet ein zentrales Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 6. Eine Realisierung der Maßnahme auf Grundlage der bestehenden Festsetzungen in der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 erfolgte bisher noch nicht. Nun liegen der Gemeinde aktuelle Investitionsabsichten zur Umsetzung der Hotel- und Apartmentanlage unter Einhaltung der zulässigen touristisch geprägten Nutzungen vor. Auf der Zulassungsebene ergaben sich jedoch bauordnungsrechtliche Spannungen zwischen der zulässigen und der geplanten Grundflächenzahl als Maß der baulichen Nutzung.

Das Planungsziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“ umfasst deshalb für das innerhalb des Änderungsbereiches bestehende sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel- und Apartmentanlage“ eine bedarfsgerechte Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung. Die Erhöhung der Grundflächenzahl dient insbesondere der Legitimierung von Stellplätzen, die für den Betrieb der Hotel- und Apartmentanlage zwingend notwendig sind.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung zur Planung ist auf dem beiliegenden Übersichtslageplan ablesbar.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan für die Gemeinde Göhren-Lebbin weist den Bereich bereits als Sonderbaufläche für Hotel aus. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 entspricht dieser Vorgabe und kann folglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Die genannten Planungsabsichten der Gemeinde Göhren-Lebbin werden für den folgenden Geltungsbereich hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung bekannt gegeben.

Göhren-Lebbin, 16. Dezember 2022

- Siegel -

Torsten Zillmer

Bürgermeister

Lageplan