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Malchower Tageblatt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Robinson-Club Fleesensee“

Die Gemeindevertretung Göhren-Lebbin hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Robinson-Club Fleesensee“ für das Club-Gelände auf dem Grundstück in der Penkower Straße 2 (siehe Lageplan) beschlossen. Das Grundstück befindet sich gegenwärtig noch im Geltungsbereich des Vorhaben-Erschließungsplanes Nr. 1 „Club Blücher am Lorenweg“, welcher von der neuen Planung vollständig ersetzt werden soll.

Der Vorhabenträger hat ein angepasstes Nutzungskonzept zur Erweiterung und Betreibung des Clubs vorgelegt und bei der Gemeinde Göhren-Lebbin die Einleitung eines Planverfahrens für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragt. Vordergründig weist das angepasste Nutzungskonzept eine Erweiterung der touristischen Unterbringungsmöglichkeiten im gehobenen Preissegment durch die Errichtung eines Apartmentgebäudes für bis zu 38 Gäste-Wohneinheiten aus. Darüber hinaus soll eine Schwimmhalle mit einer 25 Meter-Bahn an den bestehenden Wellnessbereich angebaut werden.

Ohne einen qualifizierten Bebauungsplan sind diese Vorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig. Ziel des Bebauungsplans ist daher die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der beschriebenen baulichen Anlagen.

Aufgrund der vorhandenen Bestandssituation kann der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Robinson-Club Fleesensee“ unterliegt formell den Vorschriften des § 13 BauGB. Dementsprechend wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan für die Gemeinde Göhren-Lebbin weist den Bereich bereits als Sonderbaufläche für Hotel aus. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20 folgt dieser Vorgabe und kann folglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Die genannten Planungsabsichten der Gemeinde Göhren-Lebbin werden hiermit gemäß § 2 (2) BauGB in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung bekannt gegeben.

Göhren-Lebbin, 16. Dezember 2022

- Siegel -

Torsten Zillmer

Bürgermeister

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Robinson-Club Fleesensee“