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Malchower Tageblatt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Nossentiner Hütte

Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Nossentiner Hütte

Die Gemeindevertretung Nossentiner Hütte hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Nossentiner Hütte für das Gelände nördlich des ehemaligen Wasserwerks und westlich der Landesstraße L20 (siehe Lageplan) beschlossen.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nossentiner Hütte stellt den betroffenen Bereich derzeit als Fläche für Landwirtschaft dar. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Wohngebiet am ehemaligen Wasserwerk“ hat die Gemeindevertretung bereits am 13. Juli 2021 festgelegt, dass dieser Bereich künftig als Wohnstandort entwickelt werden soll. Dieser Aufstellungsbeschluss ist zwischenzeitlich dahingehend angepasst worden, dass der vorgesehene Geltungsbereich reduziert wurde.

Die von der Gemeinde angestrebte Entwicklung zum Wohnstandort lässt sich aus der bestehenden Darstellung im Flächennutzungsplan gemäß § 8 (2) BauGB nicht herleiten. Der Flächennutzungsplan soll deshalb mit der 2. Änderung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 10 „Wohngebiet am ehemaligen Wasserwerk“ gemäß § 8 (3) BauGB geändert werden.

Der Bereich soll aufbauend auf die neuen Entwicklungsziele künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden.

Die genannten Planungsabsichten werden gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung für die Gemeinde Nossentiner Hütte bekannt gegeben.

Nossentiner Hütte, 21. Dezember 2022

- Siegel -

Birgit Kurth

Bürgermeisterin

Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Nossentiner Hütte