Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Kommunalprüfungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) für das Amt Malchow und deren Haushaltsjahre 2018 bis 2023 liegt vor und die Beendigung der Prüfung nach § 9 Abs. 1 KPG M-V wurde vorgenommen.
Die Prüfungsergebnisse sind unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Vertretungen der kommunalen Körperschaften unter Beachtung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes – DSG M-V an sieben Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen.
Der Abschlussbericht liegt zur Einsichtnahme
von Montag, den 06.01.2025
bis Donnerstag, den 16.01.2025
im Rathaus der Inselstadt Malchow, Zimmer 09, Alter Markt 1, 17213 Malchow während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.