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Malchower Tageblatt
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die von der Gemeindevertretung Göhren-Lebbin in der Sitzung am 12. Juni 2023 beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Zum Fleesensee“ für den Eingangsbereich des Ortsteils Untergöhren (siehe Lageplan) wurde mit Verfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 22. August 2023 unter Angabe des Aktenzeichens 2636/2023-502 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Göhren-Lebbin und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab diesem Tag im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeinde-entwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung einschließlich des Umweltberichts und die zusammenfassende Erklärung werden zusätzlich auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link eingestellt:

www.amt-malchow.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Göhren-Lebbin geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Soweit beim Erlass der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung M-V enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.

Göhren-Lebbin, 5. September 2023

Torsten Zillmer

- Siegel -

Bürgermeister
Lageplan