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Malchower Tageblatt
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die Planung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 „Feuerwehrschule Ahornallee“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB

Bekanntmachung der Inselstadt Malchow

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die Planung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 „Feuerwehrschule Ahornallee“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB

Für den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 49 „Feuerwehrschule Ahornallee“ im Bereich des ehemaligen Holzausformplatzes im Gewerbepark Nord zwischen den Bahnschienen und dem Sägewerk Pollmeier (siehe Lageplan) wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Ersatzneubaus der gegenwärtig noch in der Strandstraße ansässigen Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 steht in der Zeit vom

23. September bis 25. Oktober 2024

auf der Internetseite des Amt Malchow unter dem Link:

https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen

sowie auf dem zentralen Landesportal:

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung

zum Abruf zur Verfügung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten:

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 039932-88166 oder per E-Mail bei der Adresse planung@amt-malchow.de bereitgehalten.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@amt-malchow.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post an das Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow in 17213 Malchow, Alter Markt 1 gesandt oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die ebenfalls auf der Homepage des Amts Malchow veröffentlicht ist.

Malchow, 4. September 2024

René Putzar
Bürgermeister
-Siegel-