Bekanntmachung der Inselstadt Malchow
Für den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 49 „Feuerwehrschule Ahornallee“ auf dem Areal zwischen den Bahnschienen nördlich der Rostocker Straße und dem Sägewerk Pollmeier (siehe Lageplan) wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Ersatzneubaus der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan der Inselstadt Malchow weist den Bereich gegenwärtig als Gewerbefläche aus, was mit der angestrebten Nutzung nicht vollumfänglich vereinbar ist und daher parallel zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 angepasst werden soll.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes steht in der Zeit vom
23. September bis 25. Oktober 2024
auf der Internetseite des Amt Malchow unter dem Link:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
sowie auf dem zentralen Landesportal:
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
zum Abruf zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 039932-88166 oder per E-Mail bei der Adresse planung@amt-malchow.de bereitgehalten.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@amt-malchow.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post an das Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow in 17213 Malchow, Alter Markt 1 gesandt oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die ebenfalls auf der Homepage des Amts Malchow veröffentlicht ist.
Malchow, 4. September 2024
René Putzar | |
Bürgermeister | -Siegel- |
Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Malchow