Zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode sucht das Amt Malchow interessierte Bewerber*innen für die Besetzung der Schiedsstelle mit einer Schiedsperson sowie mit einer stellvertretenden Schiedsperson. Bewerbungsschluss ist der 26. September 2025.
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden vom Amtsausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Waren (Müritz), unter deren fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen.
Aufgaben der Schiedsperson
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Voraussetzungen
Für die Berufung als Schiedsperson müssen Bewerber*innen entsprechend den Maßgaben des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes – SchStG M-V das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle, d. h. im Amt Malchow, wohnen.
Zudem wird geprüft, ob die Bewerber*innen nach der Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Zudem dürfen sich die Personen nicht im Vermögensverfall (z. B. keine Insolvenz, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis) befinden.
persönliche Anforderungen
Für das Ehrenamt ist es besonders wichtig, dass die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben, ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung und Integrität besitzen sowie fähig sind, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen.
Für die Tätigkeit sollten die Bewerber*innen einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte hinreichenden Bildungsgrad aufweisen, im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch sicher sein und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen erhalten Sie auch unter www.schiedsamt.de.
Aufruf
Das Amt Malchow ruft Interessenten an dieser anspruchsvollen, ehrenamtlichen Tätigkeit auf, sich zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 26. September 2025 beim Amt Malchow, Alter Markt 1, 17213 Malchow, eingereicht werden.
Ein Bewerbungsformular ist beim Einwohnermeldeamt erhältlich und kann von der Internetseite des Amtes Malchow (https://www.amt-malchow.de/seite/179274/schiedsstelle.html) heruntergeladen werden.