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Malchower Tageblatt
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 45 „Grundschulzentrum Kirchenstraße“

Die Stadtvertretung Malchow hat in ihrer Sitzung am 21. September 2023 eine weitere Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 45 „Grundschulzentrum Kirchenstraße“ für das Gelände der Goetheschule in der Kirchenstraße 23/25 mit allen Außenanlagen (siehe Lageplan) beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 45 soll trotz erneuter Anpassung des Geltungsbereichs unverändert im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht aufgestellt werden.

Neben den vorhandenen baulichen Anlagen (Schulgebäude, Sporthallen, Pausenhof), die in ihrem heutigen Umfang dauerhaft gesichert werden, soll das Hortzentrum als zusätzliches zentrales Element an diesem Standort verankert werden. Die bereits vorhandenen Außensportanlagen und der Parkplatz sollen in diesem Zuge planungsrechtlich ebenso festgesetzt werden, wie eine bauliche Erweiterungsoption für die Goetheschule im Bereich der alten Sporthalle. Aufgrund der begrenzten Grundstückskapazitäten sollen zudem bereits frühzeitig südlich angrenzende kommunale Gartenparzellen in die Planung integriert werden, um diese im Bedarfsfall ebenfalls für die Sicherung und Ausbau des Schulstandortes in der Kirchenstraße nutzen zu können. Hieraus resultiert eine nochmalige Anpassung des Geltungsbereichs im südlichen Teil des Plangebietes. Die hierfür bislang vorgesehenen südöstlich angrenzenden Gartenflächen stehen zu diesen Zweck aktuell nicht zur Verfügung und werden planungsrechtlich daher nicht weiter berücksichtigt.

Im Flächennutzungsplan (FNP) für die Inselstadt Malchow ist der Bereich bereits in weiten Teilen als Gemeinbedarfsfläche Schule und Sport dargestellt. Die benötigte zusätzliche Baufläche zur Errichtung des Hortzentrums liegt dagegen ebenso wie die bereits vorhandenen und zukünftig geplanten Außenanlagen in einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten. Dieser Funktion kommt der Bereich in weiten Teilen jedoch schon seit vielen Jahren nicht mehr nach, da er seit Errichtung der Sporthalle für die Goetheschule im Jahr 1996 als Außensportanlage genutzt wird. Der FNP ist nach der angestrebten Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 45 somit zeitnah zu berichtigen.

Die angepassten Planungsabsichten der Inselstadt Malchow werden hiermit bekannt gegeben.

Malchow, 2. Oktober 2023

- Siegel -
René Putzar
Bürgermeister