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Malchower Tageblatt
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-LebbinSatzung über den Bebauungsplan Nr. 16 „Zum Fleesensee“

Die Gemeindevertretung Göhren-Lebbin hat am 12. Juni 2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 16 „Zum Fleesensee“ für den Ortseingangsbereich von Untergöhren (siehe Lageplan) als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wird der Öffentlichkeit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit bekanntgegeben.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 16 wird gemeinsam mit der zugehörigen Begründung und der Zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow (für das Amt Malchow), ansässig im ehemaligen Amtsgericht, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17 in 17213 Malchow, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 wird entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB zusätzlich auf der Internetseite des Amt Malchow unter dem nachstehenden Link veröffentlicht:

www.amt-malchow.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der bekannt gemachten Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Göhren-Lebbin geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 BauGB beachtlich sind.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung M-V enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.

Göhren-Lebbin, 2. Oktober 2023

- Siegel -
Torsten Zillmer
Bürgermeister