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Malchower Tageblatt
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Anpassung der Rechtsgrundlage und öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der Satzung über den zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Scheunenhof am Eschenwald“

Der von der Gemeindevertretung Göhren-Lebbin in der Sitzung am 5. Dezember 2022 gebilligte und anschließend in den Zeiträumen vom 16. Januar bis zum 17. Februar 2023 sowie vom 3. Juli bis zum 4. August 2023 öffentlich ausgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 mit der Bezeichnung „Scheunenhof am Eschenwald“ für das unbebaute Gelände zwischen der Untergöhrener Straße und der Straße Am Eschenwald (siehe Lageplan), ist nach Abschluss der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB sowie der Behörden entsprechend § 4 (2) BauGB ergänzt bzw. angepasst worden.

Die Planung sollte zunächst gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Das Verfahren nach § 13b BauGB sieht die Einbeziehung von Außenflächen in ein beschleunigtes Verfahren vor, welches wiederrum nach § 13a BauGB geregelt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Im Aufstellungsbeschluss wurde darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung erstellt wird. Mit Urteil vom 18. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Anwendung des § 13b BauGB zwischenzeitlich für rechtswidrig erklärt, da dieser nicht mit dem Europäischen Unionsrecht vereinbar ist.

Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB kann jedoch ebenfalls angewendet werden, wenn die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt werden können. Hierzu muss der Bebauungsplan der Nachverdichtung dienen und darf eine zulässige Grundfläche von 20.000 m² nicht überschreiten.

Da beide Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt werden können, ist eine Fortführung des Verfahrens nach den Bestimmungen des § 13a BauGB möglich. Inhaltliche Veränderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben sich hieraus nicht. Es sind lediglich geringfügige Anpassungen in der Begründung vorgenommen worden.

Aus diesem Grund liegt der angepasste 3. Entwurf gemäß § 4a (3) Satz 1 und 3 BauGB in der Zeit

vom 23. Oktober bis zum 7. November 2023

verkürzt im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten

Montag

9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben kann während dieser Dauer auch die Begründung zur Planung eingesehen werden. Gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Planentwurfs abgegeben werden können.

Parallel sind die digitalen Fassungen des geänderten Planentwurfs und der Begründung auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:

https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch weiterhin die bereits vorliegenden Fachbeiträge und Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:

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Begründung mit Aussagen zu den Auswirkungen auf die Umwelt

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Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

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Artenschutzfachbeitrag

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der erneuten Auslegung des Planentwurfs im angegebenen Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Bedenken und Hinweise zu den ergänzten bzw. geänderten Teilen des 3. Planentwurfs schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden.

Abschließend wird darüber informiert, dass gemäß § 3 (2) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Satzungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.

Die beschriebene Anpassung der Rechtsgrundlage unter Beibehaltung der Planungsabsichten der Gemeinde Göhren-Lebbin für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung hiermit ebenso wie die zusätzliche öffentliche Auslegung bekannt gegeben.

Göhren-Lebbin, 4. Oktober 2023

- Siegel -
Torsten Zillmer
Bürgermeister
Unveränderter Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Scheunenhof am Eschenwald“