Die Gemeindevertretung Zislow hat in ihrer Sitzung am 25. Juli 2024 die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses vom 10. Dezember 2020 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Suckow“ südwestlich der Ortslage von Suckow, zwischen der Kreisstraße MSE 6 und dem Suckower See (siehe Lageplan) beschlossen.
Als Planungsziel strebt die Gemeinde Zislow an diesem Standort auch weiterhin die Entwicklung zu einem Solarpark, jedoch mit etwas verändertem Geltungsbereich und einem neuen Vorhabenträger, an.
Der neue Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 umfasst nunmehr eine Fläche von etwa 24ha und ist auf dem nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zislow ist der Geltungsbereich der Planung aktuell als Grünfläche ausgewiesen. Damit entwickelt sich das Planungsziel gegenwärtig noch nicht aus dem Flächennutzungsplan, was eine Anpassung zwingend erforderlich macht.
Die angepassten Planungsabsichten der Gemeinde werden hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekannt gegeben.
Zislow, 30. September 2024
| - Siegel - | Daniel Kyek |
Bürgermeister | |