Die Stadtvertretung Malchow hat am 26. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Ferien- und Erlebnisdorf Alte Ziegelei“ für das Gelände der ehemaligen Ziegelei zwischen der Bundestraße B192 und dem Recken/Malchower See (siehe Lageplan) als Satzung beschlossen.
Gemäß § 10 BauGB wird dieser Satzungsbeschluss der Öffentlichkeit hiermit bekanntgegeben.
Die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 43 mit zugehöriger Begründung sowie der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB werden im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehem. Amtsgericht, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17 in 17213 Malchow, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Ferien- und Erlebnisdorf Alte Ziegelei“ wird ergänzend auf der Internetseite des Amt Malchow unter dem nachstehenden Link veröffentlicht:
www.amt-malchow.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung auf dem Landesplanungsportal unter diesem Link:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der bekannt gemachten Satzung schriftlich gegenüber der Inselstadt Malchow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 BauGB beachtlich sind.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung M-V enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.
Malchow, 30. September 2024
| - Siegel - | René Putzar |
Bürgermeister | |