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Malchower Tageblatt
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzdarstellung der Baumaßnahme

B 192 Fahrbahnerneuerung Amtsgrenze Alt Schwerin/Malchow

Ort und Länge (von bis, Gesamtlänge, Bauabschnitte, Gemeinde)

Das Straßenbauamt Neustrelitz beabsichtigt im Rahmen der regelmäßigen Straßenerhaltung die Fahrbahnerneuerung der Bundesstraße 192 vom Abschnitt 235 km 0,014 bis Abschnitt 235 km 6,830.

Der Streckenabschnitt beginnt an der Amtsgrenze des SBA Neustrelitz, erstreckt sich unter der Auslassung der Ortsdurchfahrt Alt-Schwerin über insgesamt ca. 6.100 m und endet vor der AS Malchow der Bundesautobahn 19.

Die Baumaßnahme wird in 2. Bauabschnitten unterteilt:

1. Bauabschnitt:

Kreisgebietsgrenze unweit des Naturzentrums Karower Meiler bis OE Alt Schwerin (ca. 4,00 km)

2. Bauabschnitt:

Ortsausgang Alt Schwerin bis AS Malchow der BAB 19 (ca. 2,10 km)

Notwendigkeit der Baumaßnahme (Zustand; DTV; Besonderheiten; anschließende Baumaßnahmen, die fertig oder geplant sind, wohin führt der Verkehrsweg)

Die vorhandene bituminöse Fahrbahnbefestigung soll fachgerecht erneuert werden, da hier Unebenheiten im Längs-und Querprofil und Risse zu erkennen sind.

Weiterhin sind im Baubereich zahlreiche Flickstellen, Netz-und Querrisse vorhanden.

Auf Grund der vorhandenen Straßenschäden ist eine fachgerechte Fahrbahnerneuerung dringend geboten.

Umfang und Ausstattung (Fahrbahnbreite, Entwässerung, Gründung, Bauweise Oberbau, Geh-/Radweg, Verkehrsberuhigung, Parkmöglichkeiten, Knotenpunkte, Querungshilfen, LSA, Straßenbeleuchtung)

Die befestigte Breite der neuen Fahrbahn beträgt 6,50 m (in Aufweitungsbereichen bis 9,00 m).

Die vorhandene Fahrbahn wird 12 cm abgefräst und es werden 8 cm Asphaltbinder und 4 cm Asphaltdeckschicht im Dachprofil eingebaut.

Gleichzeitig werden 4 Bushaltestellen barrierefrei hergestellt. Die neuen Aufstellflächen werden mittels Gussasphalt hergestellt.

Auf den Gussasphaltflächen werden taktile Leitelemente zur Blindenführung aufgeklebt.

Die Bankette werden links und rechts an die neue Fahrbahndecke angeglichen und verdichtet.

Eingriffe in die Natur und Ausgleichsmaßnahmen (Baumfällungen, Versiegelung, Gewässer, Biotope)

-

keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen

Maßnahme Entsiegelung:

-

keine Maßnahmen vorgesehen

Maßnahme Baumpflanzungen:

-

keine Maßnahmen vorgesehen

Kosten (Gesamtkosten, welche Kostenträger, Kosten Bund/Land)

Die Baukosten betragen ca. 1,400 T€. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.

Beteiligte Firmen (Planungsbüro, Baufirma, wesentliche NAN)

Die Planung der Fahrbahnerneuerung erfolgte durch die Planungsabteilung des Straßenbauamtes Neustrelitz.

Die Baudurchführung übernimmt die STRABAG AG aus 17034 Neubrandenburg.

Bauzeit (Monat Beginn und Ende, Bauabschnitte, wesentliche Bauetappen)

Baubeginn für den 1. BA November 2023. Bauende für den 1. Bauabschnitt ist vorbehaltlich der Witterung der 23.12.2023.

Baubeginn für den 2. BA ist März 2024 und das Bauende Mai 2024.

Verkehrsführung während der Bauzeit (für Anwohner und für überörtlichen Verkehr)

Verkehrsbehinderungen durch die Baumaßnahme sind durch die halbseitige Bauweise nur in geringem Umfang zu erwarten.

Der Verkehr wird durch eine bauzeitliche Lichtsignalanlage reguliert. Eine Vollsperrung für diese Baubereiche kann nicht erfolgen, da die B 192 in diesem Bereich die Umleitungsstrecke bzw. Entlastungsstrecke für die BAB 19 ist.

Stand: 12.10.2023

Pressemitteilung
SBA Neustrelitz