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Malchower Tageblatt
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17b „Poppentiner Weg West“ der Gemeinde Göhren-Lebbin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göhren-Lebbin hat in der Sitzung am 8. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17b „Poppentiner Weg West“ der Gemeinde Göhren-Lebbin beschlossen. Entgegen der früheren Zielstellung, beabsichtigt die Gemeinde im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17b nunmehr eine Ausweisung von Bauflächen zum Dauerwohnen anstelle der zunächst auch hier vorgesehenen Ferienhausbebauung. Zur Umsetzung der Planung ist eine weitere Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig, die parallel zum Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 17b durchgeführt wird.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17b befindet südlich des BEECH-Resorts und östlich des Kirchweges. Er beläuft sich auf eine Fläche von ca. 0,97 ha und ist in der beistehenden Übersichtskarte dargestellt. Die Planung berührt die Flurstücke 108/12, 108/14 und 113/1 (tlw.) in der Flur 3 der Gemarkung Lebbin.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist zudem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17b mit Stand vom Juni 2025 nebst Begründung in der Zeit vom

10. November bis einschließlich 12. Dezember 2025

auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link:

https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen/index.php

sowie auf dem zentralen Landesplanungsportal unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr,

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen vorzugsweise elektronisch an planung@amt-malchow.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch auf anderem Weg (z.B. Postweg) abgegeben werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Göhren-Lebbin, 28. Oktober 2025

Torsten Zillmer

- Siegel -

Bürgermeister