Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göhren-Lebbin hat in der Sitzung am 8. Juli 2025 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für Göhren-Lebbin beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im Süden der Ortslage Göhren-Lebbins. Er beläuft sich auf eine Fläche von ca. 0,97 ha und ist in der beistehenden Übersichtskarte dargestellt. Die Änderung berührt die Flurstücke 108/12, 108/14 und 113/1 (tlw.) in der Flur 3 der Gemarkung Lebbin.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist zudem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göhren-Lebbin mit Stand vom Juni 2025 nebst Begründung in der Zeit vom
10. November bis einschließlich 12. Dezember 2025
auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen/index.php
sowie auf dem zentralen Landesplanungsportal unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr. |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an planung@amt-malchow.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch auf anderem Weg (z.B. Postweg) abgegeben werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.
Göhren-Lebbin, 28. Oktober 2025
Torsten Zillmer | - Siegel - |
Bürgermeister |
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