Titel Logo
Malchower Tageblatt
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hebesätze für Schöpfwerke und Deiche 2026

Entsprechend dem Beschluss der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ vom 13.12.2011 werden für die Hebung der Deiche und Schöpfwerke ab dem Jahr 2013 die entstandenen Kosten des Vorjahres auf die Flurstücke der bevorteilten Flächen im Deichpoldergebiet bzw. Schöpfwerkseinzugsgebiet umgelegt.

Die Höhe der aktuellen Hebesätze werden den Gemeinden Fünfseen, Göhren-Lebbin, Walow und der Inselstadt Malchow vom Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes vor Entstehung der Gebühr mitgeteilt.

Für eine Schöpfwerkseinzugsgebietsfläche und für alle Deichpolderflächen erfolgt für das Jahr 2026 eine Beitragsfreistellung, da die Bestände aus den Vorjahren die geplanten Kosten für das Jahr 2026 decken werden.

Für das Jahr 2026 gelten folgende Hebesätze:

SW-Nr.

SW-Bezeichnung

Gemeinde

Hebesatz 2025 €/ha Einzugsgebiets-fläche

01

Lenz

Fünfseen

0,00

02

Petersdorf

Fünfseen

9,80

08

Wendhof

Göhren-Lebbin

10,76

28

Laschendorf

Malchow

52,15

34

Poppentin

Göhren-Lebbin, Göhren-Lebbin/Penkow

5,79

5,79

40

Sietow-Dorf

Göhren-Lebbin

4,04

41

Sietow-Nord

Göhren-Lebbin

8,71

D-Nr.

D-Bezeichnung

Gemeinde

Hebesatz 2026 €/ha Polderfläche

01

Lenz

Fünfseen

0,00

02

Petersdorf

Fünfseen

0,00

08

Wendhof

Göhren-Lebbin

0,00

28

Laschendorf

Malchow

0,00

Birgit Kurth
Amtsvorsteherin