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Malchower Tageblatt
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hebesätze für Schöpfwerke und Deiche 2025

Entsprechend dem Beschluss der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ vom 13.12.2011 werden für die Hebung der Deiche und Schöpfwerke ab dem Jahr 2013 die entstandenen Kosten des Vorjahres auf die Flurstücke der bevorteilten Flächen im Deichpoldergebiet bzw. Schöpfwerkseinzugsgebiet umgelegt.

Die Höhe der aktuellen Hebesätze werden den Gemeinden Fünfseen, Göhren-Lebbin, Penkow, Walow und der Inselstadt Malchow vom Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes vor Entstehung der Gebühr mitgeteilt.

Für eine Schöpfwerkseinzugsgebietsfläche und für alle Deichpolderflächen erfolgt für das Jahr 2025 eine Beitragsfreistellung, da die Bestände aus den Vorjahren die geplanten Kosten für das Jahr 2025 decken werden.

Für das Jahr 2025 gelten folgende Hebesätze:

Birgit Kurth
Amtsvorsteherin